Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen.

Also ich bin Beschuldigter in einem Verfahren wegen Verstoß gegen BtMG weil ein ehemaliger Kumpel bei der Polizei ausgesagt hat dass er gesehen habe dass ich Cannabis gekauft haben soll um seinen eigenen Arsch zu retten. Und wegen diesem besagten Kumpel wurde bei dem Gärtner von dem ich diese erworben haben soll eine Hausdurchsuchung gemacht. Kurzgefasst der besagte Gärtner hat vor Gericht ausgesagt dass es höchstens 5-10 Gramm waren. Also ich wurde mit nichts erwischt sondern das ganze Verfahren beruht nur auf 2 Aussagen. Dieser Vorfall ist allerdings schon eineinhalb Jahre her deshalb sollten die Aussagen ja eigentlich direkt weniger Wert sein oder nicht? Ich gehe eigentlich stark davon aus dass das Verfahren eingestellt wird da bei uns in NRW die Grenze der geringen Menge ja bei 10 Gramm liegt allerdings habe ich Angst davor dass irgendetwas in meiner Akte stehen bleibt da ich auch davon gehört habe dass man nicht mal verurteilt werden muss um bei jeder Verkehrskontrolle direkt auf Drogen kontrolliert zu werden. Stimmt das wirklich und wenn ja was kann man dagegen machen ich habe von Freunden gehört dass man bei Einstellung des Verfahrens alles löschen lassen kann.

Danke schonmal im vorraus für die Antworten.