Hallo. Fall bei unserer Nachbarin. Sie erleidet einen Schock und kommt nicht mehr aus dem Bett. Sie hat MS, das rote Kreuz ist im Besitz eines Wohnungsschlüssels, der Exmann ebenfalls. Sie drückt den Notfallknopf. Rettung trifft ein, Feuerwehr trifft ein, Drehleiter-Wagen trifft ein. Feuerwehr versucht die Tür auf zu brechen. Gerade noch rechtzeitig trifft der von der Nachbarin angerufene Exmann (wohnt 29 Minuten weg) ein und schließt die Tür auf.

Frage 1: wer zahlt den Feuerwehreinsatz?

Frage 2: wer zahlt die Beschädigungen an der Türe? (Mietwohnung)

Die rechtlichen Grundlagen sind mir bekannt. (https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/tueroeffnung-feuerwehr-recht-43733)

Nicht klar ist hier die Regelung wenn ein Schlüssel vorlag (und das eigentlich bekannt ist).