In welcher Art der Fomulierung darf ich als (erfahrene und langj.) Amateurfotograf (mit prof. Background aus dem Grafischen Gewerbe und als Fotofachverkäufer) im Web eine Anzeige aufgeben, in der ich meine Bereitschaft Bilder zu fertigen darstelle? Ist die Formulierung: "... würde ich gerne für Sie als Fotograf tätig sein..." zulässig? Ist der begriff "Fotograf" (nach neuesten Gesetzen und dem sogenannten "Vereinten Europa" überhaupt noch geschützt und darf er ausschl. nur von Prof. verwendet werden?