Ich hatte seinerzeit mal mit 40 weiteren "Geschädigten" Strafanzeige in der Schweiz gegen ein Unternehmen wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betruges erstatte. Jetzt hat der GF des Unternehmens anscheinend eine Gegenanzeige erstattet wegen übler Nachrede usw. Wobei interessant ist das das ZMG (Zwangsmassnahmegericht) einen dringenden Tatverdacht wie oben bejahte! Nur was soll das dann jetzt? Wäre super wen man das verinfacht mal erklärt was da Sache ist.. Denn selbst wenn wir Recht bekommen das Geld wird weg sein. Also warum weiter Mühen, Zeit und vielleicht sogar Geld verschwenden wenn es eh nichs bringt? Wäre super wenn sich jemand damit auskennt!!