hallo, ich bin zurzeit wohnungslos, hab endlich eine Wohnung gefunden und den Vertrag auch unterschrieben, ein Bekannter bürgt für mich. Er hat eine gute SCHUFA und keinerlei Probleme. Jedoch zieht es bei mir anders aus, ich habe vor 7 Jahren eine Zwangsräumung gehabt, habe eine sehr schlechte Schufa und eidesstattliche Erklärung abgegeben. Der Vermieter wollte keine Selbstauskunft oder Schufaauskunft haben, auch von meinem Bürgen nicht. Nur Gehaltsnachweise und von mir die Bestätigung vom Jobcenter. Nun habe ich in manchen Seiten gelesen, dass ich es ungefragt erwähnen muss, sonst ist es ein Kündigungsgrund, ist das richtig? Wir haben noch 15 Tage bis zum Einzug, wenn der Vermieter jetzt kommt und sagt, dass er eine Auskunft brauch, kann er mir Einzug verweigert oder mich fristlos kündigen. Vertrag ist von beiden Seiten unterschrieben