Hallo,

und zwar habe ich vor ca 5. Jahren einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein Klasse B gemacht. Habe aber bis heute den Führerschein noch nicht gemacht. Jetzt habe ich mich nun doch dazu entschieden, und trau mich jetzt mal ran.

Ich war in der Fahrschule, und habe alles nochmal neu machen müssen. Habe die Anmeldegebühr und alles weiter bezahlt, jetzt kam der Anruf von der Fahrschule, dass das Zuständige Landratsamt die Anmeldung wegen dem Erste Hilfe Kurs abgelehnt hat. Ich soll ihn neu machen.

Jetzt habe ich aber überall im Internet gelesen, dass der ewig gültig ist. Ist das denn so? Ich habe das nämlich auch so in Erinnerung. Zudem mache ich eine Ausbildung/Gesundheitsberuf, und bin da mit meinem wissen auf dem neusten Stand.

Ich könnte mir eben 40€, und einen ganzen Samstag sparen. Wäre nett wenn es hier jemanden gibt, der sich auskennt. Habe auch im Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung gelesen, das ich ihn nicht wiederholen müsste. Aber wieso lehnt das Landratsamt dann ab?!

Liebe Grüße :-)