Liebe GuteFrage-User,.....ich habe folgendes Problem.
Ich habe mich vor kurzem von meinem Lebensgefährten getrennt.
Da er mit der Trennung anscheinend nicht gut umgehen konnte, hat er in den letzten Wochen vor meiner Wohnung laut geschrien und auch randaliert.
Ich musste 2mal die Polizei einschalten da mein ExLebensgefährte in den äußeren Hausflur und auch in meine Wohnung eingebrochen ist.
Auch mein Vermieter hat gegen ihn Anzeige wegen Sachbeschädigung erteilt da er mehrmals die äußere Haustür demoliert hat.
Von mir persönlich wurde mein ehemaliger Lebensgefährte gar nicht mehr herein gelassen (dafür hatte ich auch viel zu viel Angst).
Allerdings hat er bei den Nachbarn geklingelt ,die ihn dann... ohne zu wissen wer vor der Tür ist...herein gelassen haben.
Deshalb konnte er vor meiner Haustür auch spät in der Nacht laut rumschreien und gegen die Tür treten.
Obwohl ich mich komplett distanziert habe und ja auch die Polizei eingeschaltet habe....hat mir nun mein Vermieter eine schriftliche Abmahnung erteilt.
Eine meiner Nachbarn hat ihn wohl über die detaillierten Zeiträume der Ruhestörung informiert.
In der Abmahnung schreibt er unter anderem, dass ich ja schließlich für meinen Besuch verantwortlich wäre und dafür Sorge zu tragen hätte, dass der Hausfrieden nicht gestört wird.
Ist diese Abmahnung rechtens?
Lieben Gruss.Christina