Hallo, ich habe ein paar Fragen zu den staatlichen Unterstützung für Auszubildende.
Ich habe diesen Sommer meine allgemeine Hochschulreife erlangt und beginne eine Ausbildung als Bankkaufmann. Nettoverdienst liegt bei 800€. Da ich mir aber ein 10qm Zimmer mit meinen kleinen Bruder teile und ich bereits volljährig bin, wollte ich ausziehen, da dieser Platz für ein angemessenen Kleiderschrank und andere Möbel nicht mehr ausreicht. Nun ist der Ausbildungsbetrieb nur 30 km entfernt.
Auf der Homepage von BAföG steht, dass man aber erst einen Anspruch hat, wenn man 3x die Woche mehr als 2 std unterwegs für Hin -und Rückfahrt ist und deswegen eine eigene Wohnung im ort braucht. Habe ich aufgrund meines viel zu kleinen Zimmers einen Anspruch? Wenn nicht auf BAföG dann auf Wohngeld?
Danke für Antworten im vorraus.