Unser Gewerbeobjekt hat eine Toilette im Bereich der Büros. Eine weitere ist über die Werkstatt zugänglich. Die (bessere) ist aufgrund eines Wasserschadens seit vier Monaten unbenutzbar. Kann man bei gewerblichen Objekten hierfür Mietminderung geltend machen? Wenn ja, in welcher Größenordnung? Oder ist das nicht möglich, da es im Objekt eine Ausweichmöglichkeit gibt?