In Österreich soll ja demnächst eine Impflicht eingeführt werden. Nun stellt sich für mich die Frage, da auch Impfungen nur einen begrenzten Dauer austeichend Schutz bieten - aufgefrischt werden müssen, ob die Impflicht überhaupt zulässig ist.

Wäre rein medizinisch/ rechtlich und aus pandemiesicht eine Impfung mit einem Nachweis von von Antikörpern in gewissen Zeitabständen gleichzusetzen? (Egal ob die Antikörper durch Infektion oder Impfung entstanden sind?)

Ich muss mich doch wie von offizieller Seite her argumentiert vor einem schweren Verlauf und der Überlastung von Intensibetten schützen sei es durch Impfen oder eine Genesung.

Gibt es überhaupt Studien zu genesen Personen mit einem erneuten schweren Verlauf bei einer 2. Infektion.

Kann man Genesene zum impfen verpflichten?

Danke für Antworten