Hallo!

Das Zeitarbeitsunternehmen hat mit dem Betrieb, in dem ich eingesetzt war abgesprochen mich bis zum 31.10. zu beschäftigen (die Absprache erfolgte Anfang September). Mein Schichtleiter fragte mich ob ich dieses Angebot annehme. Ich habe zugestimmt. Das ZAU hat mich zum 17.10. unter sofortiger Freistellung mit Anrechnung von Urlaubstagen und Plusstunden gekündigt.

Ich kann die Absprache durch eine E-Mail aus der Personalabteilung des Einsatzbetriebes belegen.

Ich würde nun gerne die Absprache, also die Beschäftigung bis zum 31.10., einfordern.

Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Oder habe ich keine Ansprüche auf die Vereinbarung?

Ich habe 5 Monate in dem Betrieb gearbeitet. Probezeit 6 Monate.

Vielen Dank für Eure Antworten.