Darf ein volljähriger Azubi auf der Baustelle anfangen oder muss er zunächst im Ausbildungsbetrieb seine Arbeit beginnen?
Ist es rechtlich vertretbar, den Azubi (natürlich unter Aufsicht) zu Dienstbeginn zur Baustelle zu bestellen und, falls ja, gibt es Entfernungsgrenzen (Distanz Betrieb - Baustelle)?
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