Ich hatte mein Fahrrad unabgeschlossen in meine Garage gestellt, die durch elektrischen Torantrieb geschlossen wurde. Am nächsten Morgen stand das Garagentor auf und das Fahrrad war gestohlen. Bei unserer Hausratversicherung ist ein Fahrrad gegen "einfachen Diebstahl" versichert. Nun weigert sich die Versicherung den Schaden zu ersetzen, weil das Rad nicht abgeschlossen war. Immerhin stand es ja in der geschlossenen Garage. Es ist doch sicherlich nicht üblich, Gegenstände ( Fahrräder, PKW u.s.w.) in einer geschlossenen Garage noch zusätzlich zu sichern. Warum das Garagentor am nächsten Tag geöffnet war, kann nur auf einer Störung beruhen, auf die wir keinen Einfluß hatten. Dem Hersteller des Torantriebes sind solche Störfälle bekannt. Kann die Versicherung die Zahlung verweigern weil das Fahrrad nicht noch zusätzlich abgeschlossen war in der Garage? Die Versicherung unterstellt uns mit folgendem Satz in ihrem Schreiben einen Betrugsversuch: "Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet den Nachweis eines versicherten Schadenereignisses zu führen. Diesen Nachweis haben Sie nicht erbracht."