Hallo,

die Wohnungstür (also vom Treppenhaus in die Wohnung von meiner vermieteten Wohnung) ist nicht richtig dicht, verzogen und die Dichtungen müssten ersetzt werden, damit kein Luftzug entsteht.
In der Teilungserklärung steht, dass die Wohnungstür Sondereigentum ist und das die Instandhaltungskosten der Eigentümer zu tragen hat.
Ich habe einige Quellen gefunden, dass die Wohnungstür doch Gemeinschaftseigentum ist lt. GH, Urteil vom 25. Oktober 2013, V ZR 212/12 , egal, ob die Teilungserklärung das anders sieht. Aber was ist mit den Instandhaltungskosten ?
Kann die Wohnungstür WEG sein und die Instandhaltung doch den Eigentümer zugeordnet sein ?
Dies wäre in meinen Augen unlogisch, denn dann brauche ich keine Definition von Gemeinschafts- und Sondereigentum , oder liege ich hier falsch ?
Danke für Eure Hilfe.