Habe am 01.07.2010 meinen neuen Job (410 € Brutto) angefangen. Alle Unterlagen termingerecht beim JobCenter eingereicht. Am Monatsende habe ich mein erstes Gehalt bekommen. Jetzt fordert das JobCenter für die Zeit vom 01. bis 31 Juli 282 € zurück wegen Überzahlung. Dass sie mir vom Hartz IV 282 € abziehen ist korrekt - aber schon ab 01. Juli? Wovon habe ich denn in der Zwischenzeit mit meinen Kindern gelebt?

Angeblich zählt hier wieder das Zugangsprinzip, d. h. weil mir Ende Juli das Gehalt gezahlt wurde, stand es mir auch im ganzen Monat Juli zur Verfügung?????

Ist das tatsächlich neue deutsche Rechtsprechung?