Die maximale Anzahl der Hunde, die man halten darf, beschränkt sich in einigen Gemeinden ja auf 5 Hunde. Gilt dies nun pro Haushalt, so weiß ich das, oder pro Grundstück? Aber wie sähe es dann aus, wenn in einem Hochhaus 40 Wohnungen vorhanden sind und 20 von denen 1 Hund halten wollen. Das würde dann ja nicht gehen, wenn die Regelung pro Grundstück gelten würde? Ganz lieben Dank