Hallo zusammen..... Ich bin seit Jahren im bereich der Schadstoffsanierung tätig und aufgrund dessen, daß meine " alte Firma " in Insolvenz gegangen ist, nicht mehr auf dem neusten Stand der gesetzlichen Bestimmungen, ab wann es Zuschläge gibt für Arbeiten mit " Gefahrenstoffe wie Asbest,KMF,PCB,PCP,PAK ect. Weiterhin die Frage, muß der Arbeitgeber Zuschläge zahlen, wenn diese Arbeiten unter Vollschutzmasken ( gebläseunterstützte Masken mit feinstaub oder Gasfilter ) nur verrichtet werden dürfen ??? und die letzte Frage, muß Er bei diesen Arbeiten auch nee Gefahrenzulage und Schmutzzulage zahlen ???? Wäre schön , wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte und wo ich diesbezüglich auch beweiskräftig nachlesen kann um es meinen Chef zu zeigen....