Darf Arbeitgeber Bearbeitungsgebühr für Lohnabrechnung verlangen?
Darf vorheriger Arbeitgeber Bearbeitungsgebühr verlangen, falls ihn um nochmalige Ausstellung der Lohnabrechnung bittet? Es geht hier um keine Versandkosten, nur Bearbeitungsgebühr. Außerdem darf man immer noch per E-Mail die Lohnabrechnungen zu schicken? Die sagen aus Datenschutzgründen dürfen die das nicht mehr machen.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
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