Darf vorheriger Arbeitgeber Bearbeitungsgebühr verlangen, falls ihn um nochmalige Ausstellung der Lohnabrechnung bittet? Es geht hier um keine Versandkosten, nur Bearbeitungsgebühr. Außerdem darf man immer noch per E-Mail die Lohnabrechnungen zu schicken? Die sagen aus Datenschutzgründen dürfen die das nicht mehr machen.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.