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Messer sind nach dem Luftsicherheitsgesetz verbotene Gegenstände und dürfen nicht im Handgepäck sein.
Gegen die Aufbewahrung im Koffer spricht aber nichts.
Messer sind nach dem Luftsicherheitsgesetz verbotene Gegenstände und dürfen nicht im Handgepäck sein.
Gegen die Aufbewahrung im Koffer spricht aber nichts.