Einspruch gegen Fahrverbot wegen Härtefall einlegen?

Hallo! Bin vor jetzt drei Wochen innerorts mit 26 km/h zu schnell geblitzt worden (bei einer Tour im ländlichen Gebiet, war unaufmerksam und dachte fälschlicherweise die Ortschaft bereits verlassen zu haben), was nach dem neuen Bussgeldkatalog 100€, 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot bedeutet. Jetzt warte ich, nachdem mein Arbeitgeber meine Daten weitergeleitet hat, auf meinen Bussgeldbescheid. Bin seit einem Jahr als Kurier tätig, hatte noch nie Punkte in Flensburg, in den letzten 12 Monaten habe ich zwei Mal wegen Geschwindigkeitsübertretung Verwarnungsgeld in Höhe von je 35 Euro bezahlen müssen (nach dem alten Bussgeldkatalog). Ich werde zwar jetzt meinen Jahresurlaub nehmen müssen/können, wodurch mein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist, da ich aber meine kranke Freundin (Pflegestufe 4) pflege (bin bei ihrer Krankenkasse diesbezüglich gemeldet), die weiter entfernt wohnt, überlege ich Einspruch nur gegen den Fahrverbot einzulegen und auf Härtefall zu plädieren. Wenn mein Einspruch angenommen werden sollte, wird es vor dem Amtsgericht verhandelt. Da ihre KK ihr die nötigen Taxifahrten bezahlt, weiss ich nicht ob der Richter die Entfernung (50km) und die Tatsache, dass ich sie begleiten muss, als ausreichenden Grund für einen Härtefall betrachten wird.

Meine Frage: Da ich nicht mehr rechtschutzversichert bin und die Kosten scheue, welche Aussicht auf Erfolg hätte mein Einspruch OHNE einen Anwalt zu beauftragen?

Recht, Fahrverbot
Vorladung wegen Verdacht auf Nachstellung?

Hallo! Habe heute eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung wegen Verdacht auf Nachstellung erhalten. Ich habe die Frau im Nov. 2017 auf einer Dating-Seite kennengelernt. Die Chemie stimmte auf Anhieb und es folgten weitere intensive Treffen. Nach kurzer Zeit beendete sie die Bekanntschaft überraschend und als ich sie ein Mal anzurufen versuchte schrieb sie mir, dass es Stalking sei. Nach einer Woche rief sie mich selbst an, entschuldigte sich und äußerte den Wunsch sich weiter mit mir zu treffen zu wollen. Die folgende Beziehung dauerte etwa ein Monat und sie beendete sie wiederum für mich überraschend von einem Tag auf den anderen. In der Zwischenzeit habe ich gemerkt dass sie aufgrund ihrer Vergangenheit mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte (sprunghaftes emotionales Verhalten, konträre Aussagen etc.), was mir aber egal war, weil ich für sie sehr viel empfunden habe. Auf eine warme und herzliche Abschiedsmail folgte ein Tag später eine bösartige, in der sie die Fakten verdrehte, mich verletzte und bekundete nichts mehr von mir hören und sehen zu wollen. In den folgenden Woche habe ich Ihr Blumen geschickt, die sie nicht angenommen hat sowie einige Emails, um mich zu entschuldigen (ich dachte dass ich sie mit irgendetwas verletzt haben muss, auch wenn ich die Gründe dafür nicht erkennen konnte) und meiner Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass es vielleicht nicht endgültig sei. Keine Reaktion. Seit Anfang 2018 habe ich ihr keine Emails geschickt, angerufen habe ich sie ohnehin nicht mehr. In den folgenden zwei Monaten (Jan. und Feb.) habe ich leider, weil ich unter der Situation sehr gelitten habe, ihr noch insgesamt drei Postkarten geschickt, die sie mir zurückgesendet hat - wenige Sätze die hauptsächlich Sehnsucht und Hoffnung zum Ausdruck brachten, dass es ihr gut geht. Ich habe sie niemals bedroht oder auch nur ein Vorwurf oder schlechtes Wort gesagt/geschrieben. Bis Anfang März habe ich sie nicht mehr gesehen, habe es auch nie versucht. Anfang März traf ich sie halb zufällig auf der Straße, in der Nähe wo sie arbeitet (eine Einkaufstrasse, wusste, wo und wann sie arbeitet, war aber nicht wegen ihr dort). Ich sagte "Hallo", sie ging an mir vorbei ohne den Gruß zu erwidern. Ich sagte nur noch, dass es ja nicht ihr ernst sei und rief ihr hinterher dass ich doch nur "wie geht's" fragen wollte. Damit war die Geschichte war für mich wohl oder übel eigentlich erledigt. Sie muss nach diesem Aufeinandertreffen die Anzeige erstattet haben. Abgesehen davon dass ich ein, zwei Mal zu oft versucht habe irgendeine Reaktion vo Ihr zu erhalten lautet meine Frage: Soll ich zur Vernehmung erscheinen und die Geschichte, wie ich sie geschildert habe dort vortragen und bekunden, mich in Zukunft von ihr fernhalten zu wollen (und auf Einstellungen wegen Geringfügigkeit hoffen), oder könnte mir daraus ein Nachteil entstehen. Weil ich damit zugeben würde, sie einige Male angeschrieben zu haben. Einen Anwalt zu nehmen kann ich mir im Prinzip nicht leisten. Danke!

Liebe und Beziehung, Stalking, Strafrecht
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