Hallo Wellifan,
aufgrund dessen, dass ohne jeden Zweifel der absolut desaströse Haltungszustand ersichtlich ist ( vgl. Käfigsituation), ist es unausweichlich den Welli aus dieser Umgebung herauszunehmen. Du beschreibst deine Bekannte, die diesen Wellensittich hält als narzistisch und nicht bereit, die Bedingungen für den Wellensittich zu ändern. Wenn eine solche Persöhnlichkeitsstörung vorliegt, dann wird es nicht möglich sein, die Frau mit Argumenten dazu zu bringen, das Vögelchen euch zu überlassen, das ist jedoch die einzige Möglichkeit, diesen Wellenittich vor ihr zu beschützen, und eines ist sicher, dieser Wellensittich wird sterben, wenn er nicht aus dem ,,Dunstkreis" dieser Frau geholt wird. Denn bei dieser Frau ist der Wellensittich sicher nicht glücklich, ein alleine gehaltener Wellensittich ist sicher beinahe nie glücklich
Ich will konkreter auch auf das ernährungstechnische Wohlbefinden eingehen, welches ja gar nicht da ist, sieh Dir dazu mal deine Wellis an, dann diesen, es wird Dir gelingen, festzustellen, dass die Körper-Kopf Proportionen absolut vernichtend sind.
Ferner würde ich nahelegen §2 Satz 1 von ihr studieren zu lassen, es gibt bei Verstößen auch Strafe. Diese Frau befindet sich aktiv im Vollzug einer Straftat. Mach ihr und deinen Eltern etc. dies klar. Ich kenne darüber hinaus keinen Paragraphen, der sagt, dass die Ergötzung über das im Stich lassen eines Wesens, welches auf jemanden, der sich IN ANGEMESSENER WEISE darum kümmert, über das Wohlbefinden und Wohlergehen des Tieres gestellt ist! Ein Tierhaltungsverbot würde einer solchen Frau übrigens nach dem Besuch eines Veterinärs sicher nicht erspart bleiben, Bußgeld natürlich auch nicht.
Wenn gar nichts hilft: Kauft ihr den Vogel ab: Nehmt 200 Euro in die Hand und fertig, das kann sie nicht ausschlagen.
Mit freundlichen Grüßen,
D.
Ps: wer von einer Straftat Kenntnis erlangt hat und diese nicht von einem Verwandten etc. begangen wurde, oder aber man selbst ist an eine Schweigepflicht gebunden, dazu gehört ZB. auch das Beichtgeheimnis, kann sich selbst ebenfalls strafbar machen.