Hallo, wie oben erwähnt, möchte ich wissen, ob ich rechtlich verpflichet bin, meinem Bruder mitzuteilen, wenn unser Vater stirbt. Mein Bruder und ich sind seit zwei Jahren zerstritten und es ist jeglicher Kontakt abgebrochen. Das heisst es findet seit dieser Zeit keinerlei Kommunikation mehr statt. Mein Vater ist 91 Jahre alt, lebt bei mir und meiner Frau im Haus und ist für sein sehr rüstiges Alter noch relativ fit. Meine Frage bezieht sich auf folgende konkrete Situation: Mein Vater sirbt plötzlich! Muss ich meinen Bruder dann unverzüglich vom Tod informieren?? Mache ich mich strafbar, wenn ich dies nicht tue??

Auf eine Antwort freue ich mich und verbleibe

K.Hartmann