Hallöchen,

ich wollte mal nachfragen wie es aussieht, wenn man BAB beantragt und mit einem Partner fest zusammenlebt (Schon vor Antragsstellung, seit anderthalb Jahren). Da ja immer nur der Fakt dort betrachtet wird, dass man wegen Arbeit alleine in eine Wohnung/ WG gezogen ist. Laut Jobcenter gilt man ja nach über einem Jahr als eheähnliche Gemeinschaft und ist auch eine Bedarfsgemeinschaft. Wie sieht das ganze jetzt beim BAB aus, weil man ja nur ledig oder verheiratet angeben kann. Es ist doch dann weder noch oder?

Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiter helfen.