Pubertätsblocker: Schweizer Eltern vor Gericht – Tochter von Familie getrennt
Ein Mädchen aus Genf wollte ihr Geschlecht wechseln, die Eltern lehnten irreversible Pubertätsblocker ab. Entgegen der Empfehlung von Fachleuten und dem ausdrücklichen Willen der Eltern begannen Schule, Jugendamt und eine LGBT-Organisation, das Mädchen als Jungen zu behandeln. Schließlich trennte ein Gerichtsbeschluss Eltern und Kind.
Ein Schweizer Gericht in Genf hat entschieden, dass Eltern die Ausweisdokumente ihrer heute 16-jährigen Tochter herausgeben müssen, um einen rechtlichen Geschlechtswechsel zu ermöglichen. Die Eltern hatten sich gegen die Pubertätsblocker und den Geschlechtswechsel ihrer Tochter ausgesprochen, was 2023 zur Trennung des Kindes von den Eltern führte. Das Mädchen lebt nun in einem Heim. Die Eltern wollen erneut Berufung einlegen.
Der Fall hat internationale Aufmerksamkeit erregt, insbesondere aufgrund der strittigen Frage, ob Minderjährige ohne elterliche Zustimmung ihre Geschlechtsidentität ändern dürfen.
Tesla-Chef Elon Musk hat sich in die Debatte um das Schicksal eines Kindes in Genf eingeschaltet. Er kommentierte das Vorgehen der Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie des Genfer Gerichts gegenüber den Eltern mit den Worten: "This is insane" (zu Deutsch: "Das ist verrückt").
This is insane
July 12, 2024
Die Eltern argumentieren, dass die Transition ihrer psychisch vulnerablen Tochter schädlich und irreversibel sein könnte. Das Gericht berief sich jedoch auf Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, der besagt, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht erforderlich ist, wenn die betreffende Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die Entscheidung des Gerichts und die Situation der Eltern haben eine breite Debatte über elterliche Rechte und das Kindeswohl ausgelöst. Die Eltern planen, das Urteil vor dem Schweizer Bundesgericht anzufechten.
Die Schule unterstützte jedoch die soziale Transition, und nach Intervention des Jugendamts und einer LGBT-Organisation entzog das Familiengericht den Eltern das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die mittlerweile 16-jährige Jugendliche lebt nun in einer öffentlichen Wohnanstalt.
Der Fall ist auch für Deutschland relevant, da das im April beschlossene Selbstbestimmungsgesetz ähnliche Szenarien regelt. Ab August tritt das Gesetz partiell und ab November vollständig in Kraft. Es ermöglicht Minderjährigen ab 14 Jahren, ihren Geschlechtseintrag im Personenregister zu ändern, auch gegen den Willen der Eltern, sofern ein Familiengericht dies genehmigt.
Ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubte seit 2018 den Eintrag "divers" im Personenstandsregister für intersexuelle Personen. Laut Zensus 2022 nutzen jedoch nur 2.228 Menschen in Deutschland diese Möglichkeit.
Die Schweizerische Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (SGKJPP) fordert eine Überarbeitung der Behandlungsleitlinien für Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie. Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) kritisiert die aktuellen Richtlinien, die eine transaffirmative Behandlung ohne Hinterfragung der Selbsteinschätzung der Jugendlichen vorsehen.
Die umstrittenen Leitlinien, die Pubertätsblocker und Hormonbehandlungen beinhalten, sollen in Deutschland, der Schweiz und Österreich gelten, unterscheiden sich jedoch stark von den Richtlinien in Ländern wie Finnland, Großbritannien und Schweden, die vermehrt auf psychosoziale Unterstützung setzen.
Kritiker, darunter 15 deutsche Hochschulprofessoren und der Deutsche Ärztetag, fordern eine stärkere Berücksichtigung aktueller Forschung und einen restriktiveren Umgang mit Medikamenten. Die Europäische Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachgesellschaft (ESCAP) betont die schwache wissenschaftliche Evidenz für das "Dutch Protocol" und weist auf mögliche gesundheitliche Schäden durch Pubertätsblocker und Hormone hin.