Ich studiere Wirtschaftsinformatik an der hochschule rosenheim, und muss bis zum Ende dieses Semesters (2 wiederholersemester) 30 ECTS punkte erreichen. Wenn nicht, steht in der SPO, dass alle noch nicht erbrachten leistungen als endgütlig nicht bestanden gewertet werden. Da ich zu BWL wechseln möchte wäre das sehr problematisch. Wenn ich mich aber vorher selbstexmatrikuliere, könnte ich dann eine zwangsexmatrikulation umgehen? Allerdings habe ich gelesen, dass die frist für die prüfungen bei wiederholungsprüfungen ganz normal weiter gehen AUCH bei einer Exmatrikulation. ich habe 2 wiederholungsprüfungen. Würden diese dann als endgültig nicht bestanden gewertet werden oder als "nicht bestanden". Ich bin so ratlos ich würde mich über eure hilfe freuen...