Habe folgendes Problem: Arbeite in einem Elektrofachmarkt. Zu Schulungszwecken sollen wir Kundengespräche/Verkaufsgespräche aufnehmen, dürfen den Kunden jedoch darüber nicht informieren. Begründung: der Kunde gibt beim Betreten eines "öffentlichen Verkaufsraumes kumulativ seine Einwilligung". Ich habe mich bisher dagegen gewehrt, weil ich die Auskunft bekam, dass das so nicht legal ist. Nun droht mein AG mit Konsequenzen, wenn ich keine Verkaufsgespräche aufnehme, weil ich mich ja im Arbeitsvertrag verpflichtet habe, an weiterbildenden Schulungen teilzunehmen. Meinen Vorschlag des persönlichen Coachings tut man ab - für sowas ist keine Zeit - da bin ich als Verkäufer gehemmt - wenn ich den Kunden informiere, ist der Kunde gehemmt, usw. Wer kann mir Rat geben?
Kundengespräche aufnehmen - Arbeitsverweigerung?
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