Hallo,

mir stellt sich die Frage nach der Bekanntgabe, dass es nun wieder ein Baukindergeld geben soll, ob ich/wir als 5 köpfige Familie davon partizipieren können, wenn wir die Voraussetzungen dafür schaffen (können).

Meine Frau hat Anfang 2014 eine Immobilie erworben, in der wir seitdem leben. Damals waren wir nicht verheiratet (Eheschließung 2015).

Partizipieren sollen am Baukindergeld nur Kaufverträge die nach dem 1.7.17 geschlossen worden sind. Alle anderen die vorher gekauft haben gehen leer aus.

Nun meine Frage, wenn das entscheidende Kriterium das Datum des Kaufvertrages ist. Gibt es dann eine Möglichkeit einen neuen Kaufvertrag aufzusetzen? Z.B. indem ich meiner Frau einen Anteil X der Immobilie abkaufe?

Über Antworten, Ideen oder Anregungen würde ich mich freuen.


Viele Grüße