Die Frage mag etwas makaber sein und sicher kommt es nicht oft vor, aber mich interessiert die Frage rein theoretisch rechtlich.

Angenommen jemand beantragt zu einer Wahl, egal ob Landtag, Bundestag etc die Briefwahl, dann schickt er ja den Brief bereits vor dem Wahltermin weg. Der Stimmzettel wird dann vermutlich am Wahltag zusammen mit den anderen ausgezählt. Und da wir geheime Wahlen haben, ist der Stimmzettel natürlich nicht zurückverfolgbar.

Was ist jetzt rechtlich, wenn die Person ihren Briefwahlzettel weggeschickt hat, aber noch vor dem Wahltag verstirbt? Eigentlich ist sie dann ja nicht mehr wahlberechtigt.

Rein technisch dürfte es aber unmöglich sein, ihren Stimmzettel wiederzufinden.

Mir kam die Idee zu der Frage, weil ich gelesen habe, dass für das Referendum in der Türkei auch Stimmzettel von Verstorbenen aufgetaucht sein sollen.

Mich interessiert, ob das nicht hierzulande auch möglich ist.