Der sogenannte Taschengeldparagraf (Paragraph 110 BGB) trifft einige ergänzende Regelungen. Ist ein Kind sieben Jahre oder älter und damit beschränkt geschäftsfähig, darf es von seinem zugeteilten Taschengeld alles kaufen, was altersgerecht ist. Dieser Kaufvertrag gilt dann als wirksam und Eltern sind bei einer eventuellen Rückgabe an die Kulanz beziehungsweise die geltenden Regeln des Geschäfts gebunden.
Dass Eltern dem Kind eine bestimmte Geldsumme zur freien Verfügung überlassen, ersetzt in diesen Fällen die konkrete Zustimmung zu jedem einzelnen Kauf. Dabei ist es selbstverständlich den Eltern überlassen, wie groß diese Taschengeldsumme ist. Unter den Taschengeldparagrafen fallen auch Geldgeschenke, zum Beispiel von den Großeltern. Stimmen die Eltern dem Geldgeschenk zu, gilt die Zustimmung automatisch auch für alle rechtlich bindenden Käufe, die das Kind damit tätigt.
Ich weis jetzt halt nicht, ob ich mir dass einfach ohne ihre einwilligung kaufen soll, oder ob ich sonst irgendwie handeln muss. Ich weis, dass alles ist eigentlich total dumm das mann sich darüber aufregt, aber mich stört es einfach. Kann mir vllt jemand weiter helfen? Danke und tut mir leid, falls ich euch mit so einem kleinem unwichtigem Thema nerve!