Also kurz und knapp ich wurde schlechtwetter gekündigt mit Wiedereinstellung und wurde auf den Rahmentarifvertrag verwiesen in dem steht:

Wird eine Weiterbeschäftigung in der Zeit vom 01. November bis 31. März infolge Witterungseinwirkungen unmöglich, so kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Arbeitstag schriftlich gekündigt werden. ...... Der/die Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung und hat sich nach Aufforderung durch den Arbeitgeber unverzüglich zur Wiederaufnahme der Arbeit zu melden. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht unterbrochen.

Zwischenzeitlich habe ich mir einen neuen Job gesucht da Das Arbeitsamt sagteich stehe den markt ja zur verfügung etc. Bei dem neuen starte ich nächste woche und will auch unbedingt dort anfangen. Meine Frage: Muss ich die Wiedereinstellung antreten?!?!?!