Seit Februar 2013 haben mein Freund und ich eine Wohnung angemietet. Die Wohnung hat eine EBK, die uns vom Vermieter zur Nutzung überlassen wurde, aber nicht explizit nochmal im Mietvertrag erwähnt. Nun ist der Kühlschrank defekt und der Vermieter sagt nun, dass wir einen neuen Kühlschrank kaufen müssen, da sie die Küche ja eigentlich entsorgen wollten. Die Wohnung war mit EBK inseriert, nur leider habe ich das Inserat nicht aufgehoben, um dies zu belegen. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass sie die Küche nur auf unseren Wunsch drin gelassen haben, da wir uns ausschließlich Wohnungen mit vorhandener EBK angesehen haben, weil wir eben nicht für jede Wohnung eine eigene Küche kaufen möchten. Dies war für uns Voraussetzung.
Haben wir irgend eine Chance, dass der Vermieter die Kosten übernehmen muss?