Hallo, ich habe die Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Bei der Bewährungsauflage habe ich bis jetzt nur 50 Euro gezahlt und sollte insgesamt 600 Euro zahlen in 12 Raten. Nun habe ich vom Amtsgericht einen Schreiben bekommen.

Die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung wird widerrufen.
Die auf die Bewährungsauflage gezahlten 50 Euro werden mit 1 Tag auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe angerechnet.

wie sollte ich nun mit dieser Situation vorgehen?