Meine Frage ist eine rein hypothetische. Nehmen wir an, ich begehe im Ausland eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit,die dort,wie auch im Heimatland, unter Strafe steht. Wo wird diese normalerweise verhandelt und abgegolten?

Zweite Frage: Ich begehe im Ausland eine Tat, die dort unter Strafe steht,allerdings nicht zuhause. Was passiert dann?

Drittens: Ich begehe im Ausland eine Tat, die dort nicht unter Strafe steht,in der Heimat aber doch. Wie wird hier verfahren?

Kann es unter Umständen sogar sein,dass man von beiden Ländern Konsequenzen zu erwarten hat?

Nicht, dass ich ein Ding drehen will. Mich interessiert nur der deutsche Staat und wie lang die Leine ist,die uns allen um den Hals gelegt wurde bei der Geburt.