Hallo zusammen,

welche Möglichkeiten hat man als Besitzer eines Grundstückes in einem Ring (Wohnstraße/Verkehrsberuhigte Straße), wenn direkt vor der Zuwegung zum Hauseingang sich eine Parkfläche befindet?

Zwischen Straße und Grundstück ist ein etwa 1,80 breiter Grünstreifen der Gemeinde, dann beginnt unser Grundstück, der Zuweg auf unserer Grundstück bzw der Weg zur Tür gehen gerade aus und sind der direkte Weg für Fussgänger, Besucher, Postboten, Lieferanten zum Hauseingang.

Wenn nun jemand mit seinem Auto auf diesem Parkplatz steht und nicht parken kann oder einen Kombi/SUV fährt, dann blockiert dieses Fahrzeug unsere Zuwegung uns wir bzw unsere Besucher müssen über den Grünstreifen der Gemeinde gehen, um unser Grundstück zu verlassen/erreichen...

Gibt es eine Möglichkeit gemäß deutschem Amtsschimmel den Parkplatz durch die Gemeinde verlegen zu lassen? 5m zur Seite würden uns reichen...

Gibt es eine Vorschrift, dass Zuwege zu Grundstücken frei sein müssen? Müssen freie Flächen im Sinne von Fusswegen oder ähnlichem in einer verkehrsberuhigten Straße mit einem bestimmten Abstand oder Breite o.ä. eingehalten werden?

Hat vielleicht jemand eine Idee dazu?

Vielen Dank