Er vertritt den Bundeskanzler, wenn dieser zu einem Termin nicht erscheinen kann.

Mehr Macht hat er allerdings nicht. Auch der Kanzler selbst hat zwar de jure eine Richtlinienkompetenz, doch de facto müssen sich alle Regierungsmitglieder inkl. seiner selbst an den Koalitionsvertrag bzw. die Koalitionsmehrheit halten. Sonst steht mitunter schnell eine Vertrauensfrage ins Haus.

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