Folgender Fall: Dienstplan sagt: Schicht 17-23 Uhr. Servicekraft ist pünktlich zu Schichtbeginn anwesend, darf sich jedoch nicht einstempeln, da zu wenig Gäste anwesend sind. Die Servicekraft darf auch nicht heimgehen und soll warten und zwar unbezahlt. Ist dies erlaubt oder findet sich etwas im Gesetz das dagegen spricht ?

Danke für Ihre Antworten