Mein Sohn hat vor ca. 3 Monaten eine Rechnung für die Gebühren der FührerscheinPrüfung in geforderter Höhe voll bezahlt.

Diese muss mindestens drei Wochen vor Prüfung beglichen werden.

Letzten Freitag dann hat die Prüfung statt gefunden und er hat bestanden.

Heute finden wir einen Brief vom TÜV Nord im Briefkasten:

"Sehr geehrter Herr, Aufgrund der Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr wurden ab dem 06.12.2016 die Gebühren im Fahrerlaubnisswesen angepasst. Da Sie Ihre Prüfung nach diesem Termin abgelegt haben, stellen wir Ihnen den Differenzbetrag von 1,76 in Rechnung."

Es geht mir nicht um die 1,76 Euro Nachzahlung. Ich bin aber der Meinung dass nach bezahlen der Rechnung nicht nachverhandelt werden kann zumal die Prüfung ja zu den Kostenbedungungen durchgeführt wurde.

Wie kann ich argumentieren?

Ich finde es auch unwirtschaftlich einen Brief mit einer Forderung von 1,67 zu verschicken der sicherlich mehr gekostet hat.