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Daher besser die Daueraufenthaltserlaubnis-EU beantragen. Damit kann man sechs Jahre im EU Ausland (ausser Irland, GB, Dänemark) leben und arbeiten (oder auch nur Tourist sein).
Daher besser die Daueraufenthaltserlaubnis-EU beantragen. Damit kann man sechs Jahre im EU Ausland (ausser Irland, GB, Dänemark) leben und arbeiten (oder auch nur Tourist sein).
Ohne Abmeldung beim Einwohnermeldeamt nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Mit Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sofortiges Erlöschen der Niederlassungserlaubnis.