Daher besser die Daueraufenthaltserlaubnis-EU beantragen. Damit kann man sechs Jahre im EU Ausland (ausser Irland, GB, Dänemark) leben und arbeiten (oder auch nur Tourist sein).

...zur Antwort

Ohne Abmeldung beim Einwohnermeldeamt nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Mit Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sofortiges Erlöschen der Niederlassungserlaubnis.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.