Guten Tag,

ich habe eine Frage, die mir keine Person so genau beantworten konnte und hoffe, dass ich hier eine Antwort erhalten werde, die meine Frage ZUFRIEDENSTELLEND beantworten kann. Doch zunächst möchte ich euch die dazugehörige Situation schildern, damit ihr verstehen könnt, wieso, weshalb, warum:

Eines meiner männlichen Familienmitglieder befindet sich in eine JVA, welche nicht die Möglichkeit anbietet, eine Ausbildung auszuüben oder eine Fortbildung zu machen. Nun hat er jedoch erfahren, dass es zwei JVA's gibt, welche die Möglichkeit einer Ausbildung/Fortbildung anbieten. Darüber hinaus bieten diese beiden JVA's auch die Möglichkeit an, einen Schweißschein zu erwerben.

Hinzu kommt auch, dass die anderen Beiden JVA's Doppelstunden anbieten, was die JVA, in welcher er sich befindet, nicht macht.

Meine Frage lautet nun:

Besteht aufgrund der besseren, umfangreichen Arbeitsmöglichkeiten (Ausbildung/Fortbildung und Schweißschein) und aufgrund der Doppelstunden (längere Besuchszeiten) eventuell die Möglichkeit, dass er sich verlegen lassen kann oder stellen diese Punkte keine (ausreichende) Begründung für eine Verlegung dar?

Ich bitte euch allerdings um vernünftige Antworten und um Höflichkeit. Danke.

Antiquitaet