Hallo, Es geht um den folgenden Sachverhalt: Ende Oktober habe ich ein Ein Auto gekauft, das zwei Jahre neuen TÜV hatte. Ich habe das Auto nicht angemeldet, weil ich mit anderen Problemen beschäftigt war. Nach einem Monat und 100 km nach der TÜV Prüfung war ich in der Werkstatt meines Vertrauens und da wurden zwei erhebliche Mängel festgestellt:

1) Handbremse - nicht ausreichende Bremskraft, was die Folge des Klemmenden Bremssatells ist; 2) traggelenk vorne rechts ausgeschlagen. Da vom Tag der TÜV Prüfung bis zur Feststellung der Mängel 100 km gefahren wurde, geht der Meister meiner Werkstatt davon aus (auch zurecht),dass die Mängel auch vor der TÜV Prüfung und während TÜV Prüfung bereits da waren. Daraufhin habe ich den Prüfingenieur angerufen. er füllt sich kaum verantwortlich dafür.Die Werkstatt hat mir empfohlen, ein Beweissicherungsgutachten erstellen zu lassen und damit zum Gericht. Ich haette das Recht bekommen. Der Prüfer kommt von Tuev/ Dekra sondern von einer anderen Prueforganisation und ist freiberufler. Tuevbericht enthält keine Mängel Was wuerdet Ihr tun?