Nicht alle, die dazu berechtigt sind, Dokumente zu beglaubigen, fühlen sich auch verpflichtet, dies zu tun. Mit dieser Begründung wurde es mir abgelehnt. (Vom Pfarramt.) Bei bestimmten Dokumentenkopien bedarf es einer bestimmten Behörde, die beglaubigt. Geburtsurkunden werden generell nicht kopiert und beglaubigt. Die müssen immer neu ausgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung, Bezirksamt, Bürgeramt, Magistrat - oder wie das jetzt alles noch heißen mag, ist die einzige Behörde, die verpflichtet ist, Beglaubigungen durchzuführen. Für Geld.
Für Rentenzwecke kostenlos.
Daher nicht blindlings an die Kasse rennen und bezahlen für Beglaubigungen, um hinterher am Schalter der Bemerkung zu hören, sie wären kostenlos. Rückerstattungen der Gebühren aus amtlichen Beglaubigungen sind nicht vorgesehen.