Habe gehört, daß die Gewichtung einer Aussage eines Polizisten vor Gericht doppelt soviel Wert hat, wie die eines normalen Zeugen. Konkreter Fall: Ein Polizeiauto ist beim Einparken mit einem anderen Fahrzeug aus offensichtlicher Unachtsamkeit kollidiert. Es war überdies weder Blaulicht eingeschaltet, noch anderweitig erkennbar, daß das Polizeiauto im Einsatz war. Da im geschädigten PKW nur zwei Zeugen zur Verfügung standen, im Polizeiauto aber zwei Beamte, würde die Gewichtung vor Gericht für den Geschädigten unter obiger Annahme ungünstig ausfallen. Im Klartext, man bräuchte hier also mindestens vier unabhängige Zeugen. Stimmt das?