Angenommen Person A 16 Jahre alt kauft in größeren Mengen unversteuertes E-Zigaretten Liquid um es dann hier mit Gewinn weiterzuverkaufen. Doch dann wird Person A erwischt und der Zoll findet bei Person A Liter Weise unversteuertes E-Liquid ohne Steuerbanderole. Es konnten aber nur wenige Verkäufe nachgewiesen werden.
Person A bekommt nach einiger Zeit einen Brief vom Zoll, der sie auffordert die Steuer für die beschlagnahmten Produkte zu zahlen.

Jetzt ist nur die Frage ob Person A die Strafe a den Zoll zahlen muss oder nicht. Denn die Person ist minderjährig und es läuft noch ein Prozess an. Es kam noch zu keiner Gerichts Verhandlung oder ähnlichen.

Das Szenario ist nur ausgedacht und ist nie in der Realität geschehen. Ich frage nur aus reiner Interesse.
Ich danke schon mal für die Antworten.