Wenn man seinen Bafög Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewillungszeitraums stellt dann hat man ja einen Anspruch auf durchgehende Förderung. Ich habe meinen Antrag am 31.07 eingeworfen und dachte dass er dann auch auf den 31.07 als eingegangen datiert wird da ich dies einmal vom Bafög Amt so gehört hatte, dass es immer auf den vorigen Tag datiert wird, da sie es ja meist erst am nächsten Tag entleeren. Nun habe ich einen Brief von Bafög Amt erhalten in dem steht, dass der Antrag am 01.08 eingegangen ist. Ist das dann ein Fehler vom Bafög Amt beziehungsweise wäre ich dann nicht mehr in der 2 Monate Frist?