Moin,

an meiner Schule gilt seit neuestem eine neue Handyregelung. Laut dieser soll der/die Lehrer/in die Handys der Schüler vor dem Unterricht in eine Handybox ohne Grund einsammeln können. Dabei soll das Handy nicht mitgebracht werden bzw. Wenn dann im Rucksack und nicht an der Person selbst (Jacken/Hosentasche). Keine Polsterung in den Boxen und die Schule soll angeblich "Keinerlei Haftung" übernehmen. Auch ist die Rede von "Jeder Lernende/Lehrende ist für die Sicherung seiner Mobilfunkgeräte samt Inhalten

selbst verantwortlich und hat diese mit einem Passwort zu schützen.

b. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung!"

Ist so etwas rechtens? Die Abnahme des Handys bei Störung ist ja etwas normales, jedoch dieses pauschale einsammeln usw. Kann doch niemals zugelassen sein? Oder?

(Bundesland NRW)