Ich hatte bei einem Steinmetz als Bestattungspflichtige einen Grabstein bestellt, inklusive Beschriftung usw.

Problem 1: Der Steinmetz beschriftete den falschen Stein. Dann war sogar auf dem falschen Stein das falsche Motiv. Wir hatten das reklamiert und der richtige Stein wurde genommen, korrekt beschriftet, mit neuem Motiv. Der Steinmetz hat den Stein aufgestellt und uns eine WhatsApp Nachricht zukommen lassen, dass wir bezahlen sollen. Einen Tag später sind wir zum Grab und stellten fest, dass neben dem Motiv ein Loch ist. Am hinteren Teil sind Kratzer und Spuren des Transportes zu sehen. Der Stein hat damit also Mängel. Und leider vorne extremst sichtbar.

Natürlich haben wir den Schaden gemeldet und per Fax geschickt. Der Steinmetz ist im Urlaub gewesen, was wir natürlich nicht wussten. Er bestreitet aber die Mängel und will sie auch nicht ausbessern und will den Stein dann auch entfernen und uns aber die Kosten für die Umstände in Rechnung stellen. Ich denke, er meint die Beschriftung, Fahrtkosten etc.

Nun haben wir dem Steinmetz, aufgrund seiner Ablehnung der Nachbesserung, den Rücktritt vom Kaufvertrag verkündet und per Fax zugesandt. Die Post ist am nächsten Tag raus.

Wer ist hier im Recht? Ist die Ablehnung der Nachbesserung per WhatsApp auch rechtens? Können wir vom Kaufvertrag wirklich so zurücktreten?

Danke für die Rückantwort.