Ich bin Lehrling und von mir werden regelmäßig, fast täglich Überstunden verlangt, bzw Arbeiten hingestellt die noch zum Tag erledigt werden müssen. Da es nicht möglich ist alle Überstunden abzubummeln, da ich ja auch noch den kompletten Urlaub von 2009 hab (also noch 24 Urlaubstage) würde ich sie mir gerne auszahlen lassen.

Deswegen wollte ich wissen wieviel ich für eine Überstunde verlangen kann? Da es inzwischen 280 sind. In meinem Lehrvertrag steht nur unter §4. 1 ....Eine über die vereinbarte regelmäßige arbeitszeit hinausgehende beschäftigung wird besonders vergütet....

Das heißt meiner hinsicht nach ja mehr als 100 % vom stundenlohn, aber wird mein stundenlohn aus dem lehrlingsgehalt errchnet? Dann würde ich auf 1,59 die stunde kommen.

Bitte helft mir. Am besten mit irgendeinem Gesetz in dem das geregelt ist. Ich bin für jede Antwort dankbar.