Wohnwertvorteil Anrechnung Unterhaltsvorschuss?

Bewohne mit meinen Freund ein Haus das uns beiden je zur Hälfte gehört. Es hat nur eine Küche und ein Bad. Es ist nicht schuldenfrei. Mein Freund verdient zuwenig und seine Ex bekommt für das gemeinsame Kind Unterhaltsvorschuss. Jetzt wurde sein Selbstbehalt um 10% vom Jugendamt gekürzt und zuätzlich 300 Euro Wohnwertvorteil auf sein netto angerechnet, so das er jetzt rechnerisch voll leistungsfähig ist und den vollen Unterhalt zahlen soll. Der Wohnwert ist doch der Anteil den er bekommen könnte wenn er das Haus vermietet (Also 600 Euro Miete geteilt durch 2). Da wir aber keine abgeschlossene Wohnung im Haus haben kann er nicht einfach ausziehen und seine Hälfte vermieten. Ich musste also der Vermietung zustimmen, was ich natürlich nicht kann. Ich nehme doch keine andere Person ins Haus. Außerdem hat das Jugendamt schon seinen Selbstbehalt gekürzt. Jeder von uns beiden zahlt im Monat 350 Euro für Hypothek und Wärme. Für den Preis findet man bei uns keine Wohnung mehr. Deshalb haben wir damals beschlossen das Haus zusammen zu kaufen.

Das Haus ist alt und auch Instandhaltungskosten wurden anscheinend nicht berücksichtigt. Wenn man eine Wohnung vermietet kann der Vermieter auch nicht alle Kosten als Nebenkosten umlegen und muss zum Beispiel die kaputte Heizung selbst bezahlen.

Für ihn bleibt wirklich nichts übrig. Er arbeitet Vollzeit in einer Zeitarbeitsfirma für Mindestlohn. Er ist schon älter und hat einen kaputten Rücken. Er hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber er findet nichts besser bezahltes.

Ist das rechtens? Darf das Jugendamt den hälftigen Wohnwert aufschlagen und seinen Selbstbehalt senken?

Recht, Kinder und Erziehung, Selbstbehalt, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen
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