Ich habe gehört, dass man anscheinend mit 15 Jahren und einer Prüfbescheinigung für ein Mofa und einem Roller (50ccm) eine zweite Person mitführen sofern der Roller eine doppelte Sitzbank und Fußrasten besitzt. Dabei wurde ich skeptisch ,da dies nicht erlaubt war als ich die Fahrschule besucht habe (2015) , aber diese Regelung sei anscheinend neu. Ich wusste nur, dass seit 2013 keine Mofataschen mehr angebracht werden müssen um aus einem 50ccm einen Einsitzer zu machen. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus? Vielen Dank für eure Antworten