Ich habe vor einem Jahr meine Ausbildung zur SteuerFA angefangen und bin nach einem Jahr in Elternzeit gegangen und würde theoretisch ebenfalls nach einem Jahr mit dem 2. LJ anfangen. Da ich aber in der Zwischenzeit eine andere Ausbidlung als Make-Up Artist (Dauer 6 Monate) anfangen will, stellt sich mir die Frage

-Darf ich die Ausbildung anfangen ohne meinem AG Bescheid zu geben? (Die Ausbildung ist staatlich anerkannt aber ich bekomme keine Vergütung)

-muss ich die angefangene Ausbildung vor dem Start der neuen Ausbildung kündigen?

-wie sieht es mit dem Elterngeld aus? Bekomme in der Zeit EG wird das weitergezahlt wenn ich die alte kündige und die neue anfange oder wird mir dann garnichts mehr gezahlt?